Für eine klare Haltung

Ein Blumenstrauss als Dankeschön für eine gute und produktive Zusammenarbeit? Sicherlich eine nette Geste und als Geschenk problemlos annehmbar. Ein Auto als Dankeschön für einen millionenschweren Auftrag? Das Verhalten der Mitarbeitenden gegenüber anderen prägt den guten Ruf und das Vertrauen in die Post. Aber wie sieht es bei weniger eindeutigen Zuordnungen von Richtig und Falsch aus? Der Verhaltenskodex gibt den Mitarbeitenden die notwendige Klarheit und Orientierung. Und dies sowohl für ihr Verhalten im Alltag wie auch bei zu treffenden Entscheidungen.

Die drei Leitfragen

Für eine erste Einordnung in einer schwierigen Situation oder die Beurteilung eines unklaren Sachverhaltes bietet der Kodex drei Leitfragen zur Orientierung. Dabei sollten die folgenden Fragen mit Ja beantwortet werden können:

Zudem gibt es acht klare Regeln, die auf geltendem Recht, betrieblichen Vorschriften und allgemeingültigen Werten basieren.

Dazu gehört, dass sich die Mitarbeitenden der Post gegenüber den Menschen und Institutionen, mit denen sie zu tun haben, jederzeit respektvoll, korrekt und frei von Diskriminierung verhalten. Menschenrechte? Müssen beachtet werden. Mobbing? Wird in keiner Weise toleriert. Genauso wenig wie Machtmissbrauch, sexuelle Belästigung oder andere unkorrekte Verhaltensweisen. Und dies gilt für jegliche Form des Umgangs mit anderen. Sei es im direkten Gespräch, in Briefen oder in den sozialen Medien.

Die acht Regeln

  1. Die Mitarbeitenden der Post tragen Sorge zu ihren Mitmenschen, zu ihrer Umwelt und zu Wertobjekten
  2. Gesetze und Vorschriften werden eingehalten
  3. Die Sicherheit wird gewährleistet
  4. Mit Geschäftsinformationen wird stets mit grösster Sorgfalt umgegangen
  5. Interessenkonflikte werden offengelegt und gelöst
  6. Bestechliches oder korruptes Verhalten wird nicht toleriert
  7. Es gilt ein fairer Wettbewerb
  8. Für das eigene Handeln wird Verantwortung übernommen

Bei problematischen Fällen können sich die Mitarbeitenden an die Fachstelle Compliance wenden. Die Fachstelle berät sie bei Fragen, Bedenken und heiklen Fällen und ergreift Massnahmen. Ausserdem gibt es die Möglichkeit, anonym die Plattform Post-Courage zu nutzen. Diese ist unabhängig von der operativen Führung der Schweizerischen Post und direkt dem Verwaltungsrat zugeordnet.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von PostFinance gilt aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Eigenständigkeit von PostFinance ein eigener, separater Verhaltenskodex.

www.post.ch/verhaltenskodex

Post-Courage: mit Entschiedenheit gegen Wirtschaftsdelikte

Die Post betreibt seit 2011 unter www.post-courage.ch auf einer unabhängigen externen Plattform eine anonyme Meldestelle für potenzielle Wirtschaftsdelikte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können bei begründetem Verdacht auf Missachtung anwendbaren Rechts wie beispielsweise des öffentlichen Beschaffungsrechts oder des Datenschutz­gesetzes sowie bei Verletzungen des Verhaltenskodex Beobachtungen aus ihrem Arbeitsumfeld melden. Mitarbeitende, die Vorfälle melden, haben keine negativen Konsequenzen zu befürchten.

www.post-courage.ch