PostAuto-Untersuchung
Konsequente Aufarbeitung 2018
Für die Post und insbesondere für PostAuto war 2018 ein herausforderndes Jahr: Im Zuge der ordentlichen Revisionstätigkeit untersuchte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Leistungsverrechnung zwischen den PostAuto-Gesellschaften der PostAuto Schweiz AG. Dabei fielen Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit dem subventionsrechtlichen Abschluss im bestellten regionalen Personenverkehr für den Zeitraum 2007–2015 sowie zu hohe Transferpreise im Jahr 2016 auf. PostAuto hatte über Jahre eine unrechtmässige Buchungspraxis verfolgt und deshalb zu hohe Abgeltungen für ihre im ÖV erbrachten Dienstleistungen erhalten. Um den Sachverhalt detailliert zu klären, startete die Post im November 2017 unverzüglich eine Untersuchung mit unabhängigen Experten. Der Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller kündigte in der Folge an, dass die Post jeden geschuldeten Franken an Bund und Kantone zurückzahlen werde.
Konsequenzen aus der Untersuchung
Im Juni 2018 veröffentlichte die Post die Resultate aus dem externen Untersuchungsbericht sowie das unabhängige Expertengutachten. Beide zeigten deutlich auf, wie schwerwiegend die gesetzeswidrigen Umbuchungen bei PostAuto waren, wie diese über Jahre andauerten und wie die Manipulationen erfolgten. Der Verwaltungsrat zog daraufhin operationelle und personelle Konsequenzen, um den ersten Schritt hin zu einem Neuanfang zu machen. Aufgrund des fehlenden Vertrauens wurde die gesamte Geschäftsleitung von PostAuto freigestellt. Die Konzernleiterin Susanne Ruoff hat das Unternehmen ebenfalls verlassen.
Operationell wurde angekündigt, dass unter anderem die Reorganisation namens IMPRESA rückgängig gemacht wird. Diese 2014 beschlossene und am 1. Januar 2016 eingeführte Holdingstruktur sollte dazu dienen, Gewinne durch überhöhte Transferpreise zwischen Tochtergesellschaften von PostAuto zu sichern. Eine transparente, funktionale Organisationsform wird IMPRESA ab 2019 ersetzen. Weiter wird ein geordneter Ausstieg aus dem Personenverkehrsgeschäft in Frankreich geprüft.
Rückzahlung geschuldeter Beträge
Unter der Federführung des BAV und zusammen mit der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) wurde der Rückzahlungsbetrag an Bund, Kantone und Gemeinden über die Sommermonate festgelegt. Im September 2018 kommunizierte die Post, dass PostAuto die unrechtmässig erhaltenen Abgeltungen dem Bund und den Kantonen vollumfänglich rückerstattet. PostAuto sicherte zu, nach diesen Vorgaben Rückzahlungen in Höhe von 188,1 Millionen Franken inklusive Zinsen für die Jahre 2007 bis 2018 zu leisten sowie darüber hinaus 17,2 Millionen Franken freiwillige Rückführungen für die verjährten Beiträge aus der Zeit vor 2007.
Am 14. Dezember 2018 schloss PostAuto unter der Federführung von BAV und KöV die Rahmenvereinbarung ab. Damit konnte die Post die Beträge an die Kantone und den Bund überweisen. Zu den Arbeiten rund um die Rückzahlungen gehörte auch, dass die Post sämtliche Beträge und die zahlreichen vorliegenden Dokumente erneut überprüfte. Zusätzlich zu diesen Kontrollen forderte die Post ihre Mitarbeitenden auf, allfällige Ergänzungen zu melden. Dabei wurde festgestellt, dass sieben Gemeinden von der Post insgesamt 2,9 Millionen Franken zugute haben. Auch diese Beträge hat die Post zurückerstattet.
Weitere Arbeiten auf Kurs
Per Ende 2018 waren auch die weiteren Arbeiten auf Kurs: Die vakanten Stellen bis hin zum neuen Konzernleiter konnten besetzt werden. Zudem wurde im Juni durch den Verwaltungsrat beschlossen, die Revisionsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu wechseln. Im Rahmen der seither erfolgten Ausschreibung hat EY das Mandat erhalten. Weiter wird das angekündigte Compliance-Programm im Subventionsrecht 2019 implementiert. Nach wie vor prüft die Post zudem, ob sie Verantwortlichkeitsklagen und Schadenersatzleistungen geltend machen wird. Erste Entscheide hierzu sollen im Frühjahr 2019 gefällt werden.
Mit den geleisteten Rückzahlungen an Bund und Kantone löst die Post ihr Versprechen ein, jeden geschuldeten Franken zurückzuerstatten. Für die Post war dies 2018 ein wichtiger Meilenstein in der lückenlosen Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um PostAuto und eine zentrale Voraussetzung für den Neuanfang im Jahr 2019.
Chronologie
–November 2017: Hinweise auf unrechtmässige Buchungen bei PostAuto
–Februar 2018: Kommunikation und Aufarbeitung des Sachverhalts
–Juni 2018: Personelle und operative Konsequenzen aus der Untersuchung
–September 2018: Rückzahlungsmodalitäten und -beträge mit BAV und KöV festgelegt
–Dezember 2018: Rückzahlungsvereinbarung mit Bund und Kantonen abgeschlossen