Corporate Governance

Seit Juni 2013 ist die Post eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Der Gesetzgeber verlangt, dass die drei Konzerngesellschaften Post CH AG, PostAuto Schweiz AG und PostFinance AG unter dem Dach der Schweizerischen Post AG einheitlich geführt werden. Die Aufsicht für den Konzern obliegt vier Behörden. Mit regelmässigen Kontakten pflegt die Post den Dialog mit ihren Anspruchsgruppen.

Einheitliche Führung

Abstimmen, einheitlich entscheiden und umsetzen

Der Gesetzgeber verlangt die einheitliche Führung der Schweizerischen Post AG. Deshalb müssen die für die Post-Gruppe zentralen Themen abgestimmt, einheitlich entschieden und umgesetzt werden.

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Spezialgesetzliche AG

Die Schweizerische Post AG

Seit Juni 2013 ist die Post eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Unter dem Dach der Schweizerischen Post AG werden die strategischen Konzerngesellschaften Post CH AG, PostFinance AG und PostAuto Schweiz AG geführt.

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Aufsicht

Vier Behörden beaufsichtigen den Konzern

Die Schweizerische Post AG und ihre strategischen Konzerngesellschaften sind in unterschiedlichen Märkten tätig und werden durch die jeweils im Sektor zuständige Aufsichtsbehörde beaufsichtigt.

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Dialog mit Anspruchsgruppen

Die Post führt den Dialog

Die Post pflegt regelmässige Kontakte mit ihren Anspruchsgruppen und unterstützt so die Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse an der Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Damit stellt die Post sicher, dass sie ihre Unternehmensziele im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung erreichen kann.

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Zusammensetzung des Verwaltungsrats per 31.12.2013

Der Verwaltungsrat

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Entschädigungspolitik

Festsetzungsverfahren der Entschädigungen

Bei der Festsetzung der Entschädigungen für die Konzernleitung berücksichtigt der Verwaltungsrat das unternehmerische Risiko, die Grösse des Verantwortungsbereichs sowie die Kaderlohnverordnung des Bundes. Die Honorare für den Verwaltungsrat legt der Bundesrat fest.

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Zusammensetzung der Konzernleitung per 31.12.2013

Die Konzernleitung

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Entschädigungen 2013

Entschädigungen an Verwaltungsrat und Konzernleitung

Die Höhe der Entschädigungen für die Verwaltungsratsmitglieder bestimmt der Bundesrat. 2013 erhielten die neun Mitglieder Vergütungen (Honorare und Nebenleistungen) von insgesamt 1 045 800 Franken. Die Nebenleistungen von gesamthaft 260 800 Franken sind in der Gesamtentschädigung ausgewiesen.

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45%

beträgt der maximale leistungsorientierte Anteil der Entschädigung von Mitgliedern der Konzernleitung.

17,6%

der Konzernleitung und des Verwaltungsrats sind Frauen.