Aufsicht

Vier Behörden beaufsichtigen den Konzern



Die Schweizerische Post AG und ihre strategischen Konzerngesellschaften sind in unterschiedlichen Märkten tätig und werden durch die jeweils im Sektor zuständige Aufsichtsbehörde beaufsichtigt.

Im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung hat der Gesetzgeber eine neue Behörde geschaffen: die Eidgenössische Postkommission (PostCom), die die Grundversorgung bei den Postdiensten beaufsichtigt. Sie löst die bisherige Postregulationsbehörde (PostReg) ab. Die PostFinance AG wird branchenkonform durch die Eidgenössiche Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt. Für die Überwachung der Grundversorgung im Bereich Zahlungsverkehr und Presseförderung erweiterte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) seine Aufgaben mit der Sektion Post. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) nimmt wie bisher seine Aufsicht über die PostAuto Schweiz AG wahr. Darüber hinaus kommen wie bisher der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) und dem Preisüberwacher gesetzesspezifische Aufsichtsfunktionen zu.