Corporate Governance

Urs SchwallerVerwaltungsratspräsident

Welche Botschaft vermittelt eine gute Corporate Governance?

Mit einer klaren und systema­tischen Ordnung schafft die Corporate Governance die Grundlage für eine gute Führung und effiziente Aufsicht des Unternehmens. Damit vermitteln wir unseren Kundinnen und Kunden, unseren Mitarbeitenden, Partnern und dem Eigner, dass die Post zum Nutzen aller trans­parent, offen und aufrichtig arbeitet.

Was macht eine gute Corporate Governance aus?

Es braucht den Mut und die Ausdauer, die geltende Corporate Governance immer wieder zu hinterfragen, Schwachstellen zu benennen und wo nötig und sinnvoll gezielt weiterzuentwickeln. Ein Verweis auf die Best Practice reicht nicht.

Wie stärkt der Verwaltungsrat die Corporate Governance?

Der Verwaltungsrat hat ein Projekt­team beauftragt, die Corporate Governance gezielt weiterzuentwickeln. Was sich bewährt hat, wird überprüft und beibehalten. 2019 wird der Verwaltungsrat das überarbeitete Organisationsreglement verabschieden. Anschliessend wird es auf allen Stufen umgesetzt.

Corporate Governance – eine Aufgabe des Verwaltungsrats

Mit einer systematischen und gelebten Corporate Governance schafft der Verwaltungsrat eine der Grundlagen für den Erfolg des Unternehmens und die Voraussetzungen für eine nach aussen und nach innen wirkende vertrauensvolle Unternehmenskultur der Post.

Bei der Erfüllung der Corporate Governance beachtet der Verwaltungsrat die gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. das Postorga­nisationsgesetz oder aktienrechtliche Vorschriften des Obligationenrechts) sowie die strategischen Entscheide für die Entwicklung des Unternehmens. Für die Umsetzung dieser Aufgabe legt er die Regeln für die Organisation fest, bestimmt die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der einzelnen Unternehmenseinheiten und stellt mit den richtigen Instrumenten sicher, dass die Erreichung der strategischen Ziele sowie die Einhaltung von Regeln, Vorschriften und Werten überwacht werden. Der Verwaltungsrat schafft damit den Rahmen für die Unternehmensführung und -kontrolle.

Rahmen für die Unternehmensführung

Der Verwaltungsrat beachtet bei der Gestaltung dieses Rahmens Folgendes:

Bündelung der Verantwortung

Für die Umsetzung der Corporate Governance verlangen die gesetzlichen Bestimmungen eine einheitliche Führung der Post, das heisst, die Gesamtverantwortung für das Unternehmen muss von einer obersten, zentralen Stelle wahrgenommen werden. Deshalb bündelt der Verwaltungsrat die strategischen Aufgaben in seiner Hand und übernimmt für die der Post erteilten Leistungsaufträge (Grundversorgung) die Verantwortung.

Vier Märkte

Bei der Umsetzung der Corporate Governance muss der Verwaltungsrat beachten, dass die Post in den vier Märkten Kommunikation, Logistik, Finanzen und Personenverkehr tätig ist und sich die regulatorischen Anforderungen in diesen vier Märkten grundsätzlich voneinander unterscheiden.

Strategische Vorgaben des Eigners

Der Verwaltungsrat muss bei der Unterneh­mensführung und -kontrolle die strategischen Ziele des Bundesrats befolgen. Der Bundesrat überprüft die Einhaltung seiner Zielvorgaben auf Basis der jährlichen Berichterstattung der Post an den Eigner sowie anhand der Reportings zu den Kaderlöhnen.

Unternehmensstruktur der Schweizerischen Post

Mit dem Auftrag, den Rahmen für die Unternehmensführung und -kontrolle zu definieren, und unter Berücksichtigung der verschiedenen Vorgaben legt der Verwaltungsrat die Unternehmensstruktur fest und regelt die Eckpunkte der Corporate Governance:

Spezialgesetzliche Aktiengesellschaft

Seit dem 26. Juni 2013 ist die Schweizerische Post eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Sie steht im alleinigen Eigentum des Bundes und umfasst PostFinance sowie die von der Post direkt oder indirekt geführten Unternehmen. Der Verwaltungsrat bestimmt die strategischen Konzerngesellschaften; dies sind die Post CH AG, die PostAuto AG, die PostFinance AG sowie die Post Immobilien AG. Der Verwaltungsrat ordnet diesen Gesellschaften die weiteren Unternehmen im In- und Ausland zu.

Die Post als Unternehmen für Kommunikation, Logistik und Personenverkehr

Die Konzerngesellschaften bzw. die in diesen Gesellschaften aktiven Geschäfts- und Funktionsbereiche führt der Verwaltungsrat direkt. Er setzt die Konzernleitung ein, an die er die operative Leitung der Post (ohne PostFinance) überträgt. Die Konzernleitung kann die Erfüllung bestimmter Aufgaben an die Bereiche übertragen. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind in einem durchgängigen Weisungswesen dokumentiert.

PostFinance als Bank und Effektenhändlerin

PostFinance verfügt seit dem 26. Juni 2013 über eine Bewilligung als Bank und Effektenhändlerin und ist aufsichtsrechtlich der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt. Der Verwaltungsrat sorgt in seiner Corporate Governance dafür, dass die post- und bankenrechtlichen Vorgaben aufeinander abgestimmt werden.

Um den bewilligungsrechtlichen Anforderungen der FINMA zu genügen, führt der Verwaltungsrat die PostFinance über einen eigenständigen Verwaltungsrat (indirektes Modell). Dieser Verwaltungsrat setzt sich aus sieben Verwaltungsräten zusammen, wobei die Post zur Sicherung der Ratsmehrheit vier eigene Vertreter stellen muss. Per Ende 2018 vertreten ein Mitglied des Verwaltungsrats Post, der Leiter Finanzen Post sowie zwei externe Vertreter die Post im Verwaltungsrat von PostFinance; sie sind mandatiert und wahren die Interessen der Post. Der Verwaltungsrat legt ebenfalls fest, welche Vorschriften PostFinance von der Post übernehmen muss. In der Umsetzung der operativen Geschäfte werden die Aktivitäten von Post und PostFinance wo nötig und sinnvoll koordiniert. Deswegen nimmt der Leiter PostFinance an den Konzernleitungssitzungen teil.

Durchführung von Kontrollen

Der Verwaltungsrat installiert für die Durchführung von Kontrollen eine geeignete Ordnung. Die Kontrollen im Rahmen der täglichen Arbeiten sollen primär von den Bereichsverant­wortlichen in der Linie wahrgenommen werden. Für eine zusätzliche Kontrolle setzt der Verwaltungsrat spezialisierte Stellen sowie geeignete Instrumente ein. Einige Beispiele:

Die Konzernrevision führt risikobasierte Prüfungen gemäss dem vom Verwaltungsrat genehmigten Programm durch.

Das Risikomanagement erhebt und bewertet die Risiken der Post und definiert die notwendigen Massnahmen, um die Eintretenswahrscheinlichkeit dieser Risiken zu minimieren.

Das Interne Kontrollsystem Finanzen stellt sicher, dass die Finanzberichterstattung korrekt ist.

Die Compliance betreibt ein Managementsystem, um mögliche Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen und interne Vorgaben zu verhindern.

Berichterstattung

Der Verwaltungsrat lässt sich über die Erreichung der strategischen Zielsetzungen sowie über den Geschäftsverlauf regelmässig Bericht erstatten. Auf dieser Basis kann er jederzeit allfällige Massnahmen treffen.

Corporate Governance

ist die Gesamtheit aller interna­tionalen und nationalen Regeln, Vorschriften, Werte und Grundsätze, die für ein Unternehmen gelten und bestimmen, wie dieses geführt und überwacht wird. Die Corporate Governance bestimmt somit den Rahmen für die Unternehmensführung und die Unternehmenskontrolle.