Entschädigungspolitik
Die Entlöhnung der Konzernleitungsmitglieder besteht aus einem fixen Grundlohn und einem leitungsorientierten variablen Anteil.
Festsetzungsverfahren der Entschädigungen
Bei der Festsetzung der Entschädigungen für die Konzernleitung berücksichtigt der Verwaltungsrat das unternehmerische Risiko, die Grösse des Verantwortungsbereichs sowie die Kaderlohnverordnung des Bundes. Der Verwaltungsrat hat die Vergütung sowie die Nebenleistungen seiner Mitglieder im Reglement Entschädigungsordnung VR geregelt.
Die Entlöhnung der Konzernleitungsmitglieder besteht aus einem fixen Grundlohn und einem leistungsorientierten variablen Anteil. Dieser beträgt maximal 45 Prozent des Bruttojahresgrundsalärs (beim Konzernleiter/bei der Konzernleiterin maximal 50 Prozent). Der variable Anteil auf Stufe Konzern setzt sich zusammen aus Economic Value Added (28 Prozent) sowie der Kundenzufriedenheit Konzern (12 Prozent). Auf Stufe Konzernbereich wird zwischen qualitativen Messgrössen (20 Prozent) und finanziellen Kennzahlen (20 Prozent) wie dem EBIT unterschieden. Für die PostFinance AG gilt anstelle des EBIT der Return on Equity. Bei vollständiger Erreichung aller Ziele wird der maximale variable Anteil ausgerichtet. Eine Übererfüllung der Ziele führt nicht zu einer höheren Ausschüttung.
Bei der Bemessung des variablen Lohnanteils auf den Stufen Konzern und Bereich kann je nach Grad der Zielerreichung auch ein Malus zum Tragen kommen. Der maximale Malus beträgt die Hälfte des maximalen variablen Anteils.
Über alle drei Leistungsstufen (Konzern, Konzernbereich und individueller Leistungsbeitrag) hinweg wird berechnet, ob der Schwellenwert für einen variablen Anteil erreicht wird. Erst wenn dieser Wert erreicht ist, wird ein variabler Anteil entrichtet. Unterhalb des Schwellenwerts für den variablen Lohn liegt der Malusbereich. Falls ein Malus resultiert, reduziert sich der variable Lohnanteil entsprechend. Ein Drittel des effektiven variablen Lohnanteils wird auf ein speziell dafür vorgesehenes Konto für variable Entlöhnung verbucht. Ab dem dritten Jahr wird von diesem Konto ein Drittel des Saldos ausbezahlt. Die restlichen zwei Drittel des variablen Lohnanteils werden direkt ausbezahlt. Falls der effektive variable Lohnanteil aufgrund der Malusregelung negativ ist, wird dieser Minusbetrag auf das Konto für variable Entlöhnung verbucht und vermindert entsprechend den Saldo dieses Kontos.
Die Konzernleitungsmitglieder erhalten zudem ein Generalabonnement 1. Klasse oder ein Geschäftsfahrzeug, ein Mobiltelefon sowie eine monatliche Spesenpauschale. Zusätzlich übernimmt die Post die Prämien der Risikoversicherungen. Bei besonderen persönlichen Leistungsbeiträgen können individuelle Leistungsprämien entrichtet werden.
Weder die Mitglieder der Konzernleitung noch ihnen nahestehende Personen erhielten im Geschäftsjahr zusätzliche Honorare, Vergütungen, Sicherheiten, Vorschüsse, Kredite, Darlehen oder Sachleistungen.
Grundsalär und Leistungsanteil der Mitglieder der Konzernleitung sind versichert: bis zum möglichen Höchstbetrag von 338 400 Franken in der Pensionskasse Post (Beitragsprimat); höhere Einkommen in einer Kaderversicherung (Beitragsprimat). Die Arbeitgeberin beteiligt sich überparitätisch an den Beiträgen für die berufliche Vorsorge. Die Arbeitsverträge basieren auf dem Obligationenrecht. Die Kündigungsfrist für Mitglieder der Konzernleitung beträgt seit 1. Juli 2010 sechs Monate. Für die vor diesem Zeitpunkt eingetretenen Mitglieder gilt die Frist von zwölf Monaten. Es gibt keine Vereinbarungen über allfällige Abgangsentschädigungen.
Entschädigungen an Verwaltungsrat und Konzernleitung
Die elf Mitglieder des Verwaltungsrats haben 2018 Vergütungen (Honorare und Nebenleistungen) von insgesamt 1 062 985 Franken erhalten. Die Nebenleistungen von gesamthaft 334 770 Franken sind in der Gesamtentschädigung ausgewiesen. Das Honorar des Verwaltungsratspräsidenten betrug 2018 insgesamt 225 000 Franken. Die Nebenleistungen beliefen sich auf 28 470 Franken.
Alle im Berichtsjahr entschädigten Mitglieder der Konzernleitung sowie die Konzernleiterin erhielten 2018 Vergütungen von insgesamt 5 082 669 Franken. Die Nebenleistungen von 261 138 Franken sind in der Gesamtvergütung ausgewiesen. Die Vergütung des Konzernleiters ad interim ab 11. Juni 2018 ist bei den Vergütungen der Mitglieder der Konzernleitung berücksichtigt. Der 2019 an die Konzernleitungsmitglieder effektiv zahlbare Leistungsanteil, der auf der Zielerreichung 2017 und 2018 beruht sowie den in aufgeschobener Form ausbezahlten Anteil berücksichtigt, beträgt 1 608 695 Franken. Über die Freigabe (Anspruch und Bemessung) des Leistungsanteils des ausgetretenen Leiters PostAuto wird erst nach Abschluss der Untersuchungen zu den Verletzungen des Subventionsrechts in der Sparte des regionalen Personenverkehrs entschieden.
Das Grundgehalt der Konzernleiterin betrug insgesamt 620 000 Franken. Der zusätzliche berechnete Leistungsanteil beläuft sich auf 453 280 Franken, davon stammen 262 733 Franken aus dem Konto für variable Entlöhnung. Über die Freigabe des Leistungsanteils der Konzernleiterin (Anspruch und Bemessung) wird erst nach Abschluss der Untersuchungen zu den Verletzungen des Subventionsrechts in der Sparte des regionalen Personenverkehrs entschieden.