Corporate Governance
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Die Post räumt dem Thema Corporate Governance einen hohen Stellenwert ein, beachtet die spezialgesetzlichen sowie regulatorischen Vorgaben und orientiert sich in ihrem Handeln seit Jahren am Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Die Verantwortung liegt in der Hand des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat legt die Entschädigungen für die Konzernleitung fest. Dabei berücksichtigt er das unternehmerische Risiko, die Grösse des Verantwortungsbereichs sowie die Kaderlohnverordnung des Bundes. Details zur Corporate Governance finden sich im Finanzbericht auf den Seiten 61 bis 75.
Corporate Governance – eine Aufgabe des Verwaltungsrats
Mit einer systematischen und gelebten Corporate Governance schafft der Verwaltungsrat eine der Grundlagen für den Erfolg des Unternehmens und die Voraussetzungen für eine nach aussen und nach innen wirkende vertrauensv...
Festsetzungsverfahren der Entschädigungen
Bei der Festsetzung der Entschädigungen für die Konzernleitung berücksichtigt der Verwaltungsrat das unternehmerische Risiko, die Grösse des Verantwortungsbereichs sowie die Kaderlohnverordnung des Bundes. Der Verwaltu...
Verwaltungsrat
Der Bundesrat wählt den Verwaltungsrat der Schweizerischen Post AG auf zwei Jahre. Am Stichtag (31. Dezember 2018) setzte er sich aus neun Mitgliedern zusammen.
Konzernleitung
Der Konzernleiter und die sechs Mitglieder der Konzernleitung werden vom Verwaltungsrat gewählt. Sie sind für die operative Führung des ihnen zugeteilten Bereichs verantwortlich. Der Konzernleiter vertritt die Konzernleitung gegenüber dem Verwaltungs...