Mit dem GAV Post Schweiz übernimmt die Post als Arbeitgeberin eine Vorreiterrolle: Familienfreundliche Anstellungsbedingungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind darin wichtige Themen. So wird der bezahlte Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen mit einem Anspruch auf sechs Wochen unbezahlten Urlaub erweitert und der bezahlte Vaterschaftsurlaub von zwei auf vier Wochen verdoppelt; dies gilt auch bei Adoption und für die weibliche Partnerin einer Mutter. Das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit fördert den Ausgleich ausserhalb der Erwerbsarbeit. Die Möglichkeit für Teilzeitkräfte, die nach Einsatzplan arbeiten, freie Tage zu setzen, erleichtert die Planung von ausserberuflichen Verpflichtungen. Als Service-public-Unternehmen repräsentiert die Post die Bevölkerung in ihrer ganzen Vielfalt. Sie setzt sich für Lohngleichheit ein und hat im neuen GAV den Gleichstellungsartikel bzw. den Diskriminierungsschutz deutlich erweitert. Langjährige Mitarbeitende profitieren von einer höheren Treueprämie.
Der GAV Post Schweiz gilt seit dem 1. Januar 2021 für die Schweizerische Post AG, Post CH AG, Post CH Netz AG und Post CH Kommunikation AG.
Der neue GAV: fair für die Vielfalt aller Mitarbeitenden