Modern und familienfreundlich

Mit dem GAV Post Schweiz übernimmt die Post als Arbeitgeberin eine Vorreiterrolle: Familien­freundliche Anstellungs­bedingungen und die Verein­barkeit von Beruf und Privat­leben sind darin wichtige Themen. So wird der bezahlte Mutter­schafts­urlaub von 18 Wochen mit einem Anspruch auf sechs Wochen unbe­zahlten Urlaub erweitert und der bezahlte Vater­schafts­urlaub von zwei auf vier Wochen verdoppelt; dies gilt auch bei Adoption und für die weib­liche Partnerin einer Mutter. Das Recht auf Nicht-Erreich­bar­keit fördert den Ausgleich ausser­halb der Erwerbs­arbeit. Die Möglich­keit für Teilzeit­kräfte, die nach Einsatz­­plan arbeiten, freie Tage zu setzen, erleichtert die Planung von ausser­beruflichen Verpflichtungen. Als Service-public-Unter­nehmen repräsentiert die Post die Bevölkerung in ihrer ganzen Vielfalt. Sie setzt sich für Lohn­gleich­heit ein und hat im neuen GAV den Gleich­stellungs­artikel bzw. den Diskriminierungs­schutz deutlich erweitert. Lang­jährige Mit­arbeitende profitieren von einer höheren Treue­prämie.

Der GAV Post Schweiz gilt seit dem 1. Januar 2021 für die Schweizerische Post AG, Post CH AG, Post CH Netz AG und Post CH Kommunikation AG.

Der neue GAV: fair für die Vielfalt aller Mitarbeitenden

Sustainable Development Goals

Gesundheit und WohlergehenMenschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum