Einheitliche Führung
Der Gesetzgeber verlangt die einheitliche Führung der Schweizerischen Post AG. Deshalb müssen die für die Post-Gruppe zentralen Themen abgestimmt, einheitlich entschieden und umgesetzt werden.
Eine bereichsübergreifende geregelte Zusammenarbeit ist für Holdingstrukturen zentral: Damit die Verwaltungsräte ihre Verantwortung wahrnehmen können, sitzen beispielsweise im Verwaltungsrat von PostFinance vier Vertreter der Post, unter anderem die Konzernleiterin persönlich. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung von PostFinance wiederum nimmt an den Sitzungen der Konzernleitung Post teil.
Für die strategische Führung und Oberaufsicht des Konzerns ist der Verwaltungsrat der Schweizerischen Post AG verantwortlich. Die Konzernleitung führt die Post operativ. Die Aufgaben aus der Grundversorgung müssen konzernweit einheitlich wahrgenommen und erfüllt werden. Zudem sind die Qualitätsanforderungen der Aufsichtsbehörden, die Erfüllung der strategischen Ziele des Bundesrats sowie die Einhaltung der Konzernrechnungslegungsvorschriften für den gesamten Konzern bedeutend. Die Konzerngesellschaften werden mit Ausnahme der PostFinance AG in der Regel fiduziarisch geführt, d. h. die Organe nehmen nur die gemäss Obligationenrecht erforderlichen Handlungen wahr.
Neben den organisatorischen Rahmenbedingungen ist zudem eine einheitliche Führungskultur nötig: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Funktionen als Vorgesetzte orientieren sich dazu an drei Führungsgrundsätzen.
Verantwortung Wir sind engagiert, orientieren uns an Ergebnissen und handeln eigenverantwortlich.
Beweglichkeit Wir sind offen, handeln vorausschauend, nutzen Veränderungen als Chance und fördern Innovationen.
Vertrauen Wir handeln transparent, geben konstruktives Feedback und fördern eine Lernkultur.