Neue Rechtsform
PostFinance bleibt als Aktiengesellschaft im Besitz der Schweizerischen Post, die wiederum der Eidgenossenschaft gehört. PostFinance erfüllt weiterhin den Grundversorgungsauftrag mit Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Das Kreditgeschäft bleibt eingeschränkt.
Seit Juni 2013 ist PostFinance eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Diese Umwandlung war nötig, um den Anforderungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu genügen und die Bankenbewilligung zu erhalten. Die PostFinance AG bleibt vollständig im Besitz der Schweizerischen Post AG, indirekter Eigentümer ist damit weiterhin zu 100 Prozent der Bund.
Trotz der neuen Rechtsform erfüllt PostFinance gemäss neuem Postgesetz weiterhin die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Bei den Zahlungen in der Schweiz ist PostFinance Marktführerin.
PostFinance verfolgt weiterhin eine sehr vorsichtige Anlagepolitik und legt das ihr anvertraute Geld umsichtig und langfristig an. Für Kundengelder besteht noch bis 30. September 2017 eine limitierte Staatsgarantie. Zudem sind, genau gleich wie bei den anderen Banken, Vermögen bis 100 000 Franken pro Kundin und Kunde über die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung geschützt.
Dank der Bankenbewilligung kann PostFinance aus finanzmarktrechtlicher Sicht grundsätzlich dieselben Geschäfte betreiben wie die anderen Banken. Im Kreditgeschäft bleibt sie allerdings weiterhin auf die Kooperation mit anderen Finanzinstituten angewiesen, weil es die Postgesetzgebung nicht erlaubt, Kredite und Hypotheken eigenständig an Dritte zu vergeben. Trotzdem vertrauen rund 2,6 Millionen Privatkunden und über 300 000 Geschäftskunden ihr Geld PostFinance an.
PostFinance bleibt auch in Zukunft sicher.
Hansruedi Köng,
Vorsitzender der Geschäftsleitung PostFinance