Entschädigungen 2014

Entschädigungen an Verwaltungsrat und Konzernleitung

Die Höhe der Entschädigungen für die Verwaltungsratsmitglieder bestimmt der Bundesrat. 2014 erhielten die neun Mitglieder 2 Vergütungen (Honorare und Nebenleistungen) von insgesamt 986 867 Franken. Die Nebenleistungen von gesamthaft 219 367 Franken sind in der Gesamtentschädigung ausgewiesen. Das Honorar des Verwaltungsratspräsidenten betrug 2014 insgesamt 225 000 Franken. Die Nebenleistungen beliefen sich auf 27 000 Franken.

Alle im Berichtsjahr entschädigten Mitglieder der Konzernleitung 5 sowie die Konzernleiterin erhielten 2014 Vergütungen von insgesamt 4 445 716 Franken. Die Nebenleistungen von 326 777 Franken sind in der Gesamtvergütung ausgewiesen. Der 2015 an die Konzernleitungsmitglieder effektiv zahlbare Leistungsanteil, der auf der Zielerreichung 2013 und 2014 beruht, beträgt 1 197 689 Franken.

Das Grundgehalt der Konzernleiterin betrug insgesamt 570 000 Franken, der zusätzliche ausbezahlte Leistungsanteil betrug 207 328 Franken.

Entschädigungen 2014, CHF Summe
 
Honorar 225 000
Nebenleistungen  
Spesen- und Repräsentationspauschalen 22 500
Generalabonnement 1. Klasse 4 500
252 000
 
Honorar 542 500
Nebenleistungen  
 Spesen- und Repräsentationspauschalen 67 000
 Weitere Nebenleistungen 125 367
734 867
 
Honorar 767 500
Nebenleistungen 219 367
986 867
 
Fixer Grundlohn 570 000
Leistungsanteil (zahlbar 2015) 207 328
Nebenleistungen  
 Spesen- und Repräsentationspauschalen 30 000
 Weitere Nebenleistungen 3 17 257
 Weitere Zahlungen 4 0
824 585
 
Fixer Grundlohn 2 351 250
Leistungsanteil (zahlbar 2015) 990 361
 Nebenleistungen  
 Spesen- und Repräsentationspauschalen 124 800
 Weitere Nebenleistungen 3 154 720
 Weitere Zahlungen 4 0
3 621 131
 
Grundlohn und Leistungsanteil 4 118 939
Nebenleistungen 326 777
4 445 716

1 Acht aktive und ein im Jahr 2014 ausgeschiedenes Mitglied
2 Inklusive des im Jahr 2014 ausgeschiedenen Mitglieds
3 Weitere Nebenleistungen umfassen: Generalabonnement 1. Klasse, Geschäftsfahrzeug, Mobiltelefon, Tabletcomputer sowie Prämien der Risikoversicherungen
4 Es gibt keine Vereinbarungen über allfällige Abgangsentschädigungen
5 Sechs aktive und je ein 2013 und 2014 ausgeschiedenes Mitglied
6 Inklusive der in den Jahren 2013 und 2014 ausgeschiedenen Mitglieder

Die Höhe der Entschädigungen für die Verwaltungsratsmitglieder bestimmt der Bundesrat.