Führungskräfte müssen in ihrer Vorbildfunktion Gesetze und Weisungen konsequent einhalten und
umsetzen
und sich moralisch und ethisch einwandfrei verhalten. Für die Post ist der «Tone at the Top» – das
Verhalten und die Kommunikation ihrer Führungskräfte – von grösster Bedeutung. Unter dem Namen
Post-Courage betreibt die Post eine interne Meldestelle für Wirtschaftskriminalität. Damit die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, wann sie sich wie verhalten müssen, bekennt sich die Post
zu einem modernen Compliance‐System.
«Tone at the Top»: gelebter Verhaltenskodex
Gesetzliche Rahmenbedingungen, Vorschriften und Regeln einhalten, moralischen und ethischen Grundsätzen genügen: Für die Post ist der «Tone at the Top» – also das Verhalten und die Kommunikation ihrer Führungskräfte – von grösster Bedeutung.
POST-COURAGE
Bilanz und Erfolgsrechnung fälschen oder Geld in die eigene Tasche umleiten: Illegale Geschäfte wie diese können einem Unternehmen grossen Schaden zufügen. Stossen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Post auf widerrechtliche Vorkommnisse oder hegen sie einen Verdacht, können sie ihre Beobachtung melden, falls gewünscht, auch ohne ihre Identität preiszugeben.
Strategische Unternehmensführung
Der Verwaltungsrat Post ist verantwortlich, dass im Konzern Post die relevanten Normen und Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören auch Regeln zu ethisch korrektem Verhalten. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, wann sie sich wie verhalten müssen, bekennt sich die Post zu einem modernen Compliance-System.
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Der Bundesrat wählt den Verwaltungsrat der Schweizerischen Post AG auf zwei Jahre. Am Stichtag (31. Dezember 2014) setzte er sich aus neun Mitgliedern zusammen. Der Verwaltungsrat sorgt für die Umsetzung der strategischen Ziele, erstattet dem Bundesrat Bericht über deren Erreichung und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung. Darüber hinaus kommen dem Verwaltungsrat die Rechte und Pflichten nach den aktienrechtlichen Vorschriften des Obligationenrechts zu.
Entschädigungspolitik
Bei der Festsetzung der Entschädigungen für die Konzernleitung berücksichtigt der Verwaltungsrat das unternehmerische Risiko, die Grösse des Verantwortungsbereichs sowie die Kaderlohnverordnung des Bundes. Die Honorare für den Verwaltungsrat legt der Bundesrat fest.
Zusammensetzung der Konzernleitung
Die sieben Mitglieder der Konzernleitung und die Konzernleiterin werden vom Verwaltungsrat gewählt. Sie sind für die operative Führung der ihnen zugeteilten Organisationseinheit verantwortlich. Die Konzernleiterin vertritt die Konzernleitung gegenüber dem Verwaltungsrat.
Entschädigungen 2014
Die Höhe der Entschädigungen für die Verwaltungsratsmitglieder bestimmt der Bundesrat. 2014 erhielten die neun Mitglieder 2 Vergütungen (Honorare und Nebenleistungen) von insgesamt 986 867 Franken. Die Nebenleistungen von gesamthaft 219 367 Franken sind in der Gesamtentschädigung ausgewiesen. Das Honorar des Verwaltungsratspräsidenten betrug 2014 insgesamt 225 000 Franken. Die Nebenleistungen beliefen sich auf 27 000 Franken.
45%
beträgt der maximale leistungsorientierte Anteil der Entschädigung von Mitgliedern der Konzernleitung.
33%
der Mitglieder des Verwaltungsrats sind Frauen.