Entschädigungspolitik

Festsetzungsverfahren der Entschädigungen

Die Entlöhnung der Konzern­leitungsmit­glieder besteht aus einem fixen Grundlohn und einem leistungsorientierten variablen Anteil.

Bei der Festsetzung der Entschädigungen für die Konzernleitung berücksichtigt der Verwaltungsrat das unternehmerische Risiko, die Grösse des Verantwortungsbereichs sowie die Kaderlohnverordnung des Bundes. Der Verwaltungsrat hat die Vergütung sowie die Nebenleistungen seiner Mitglieder im Reglement Entschädigungsordnung VR geregelt.

Die Entlöhnung der Konzernleitungsmitglieder besteht aus einem fixen Grundlohn und einem leistungsorientierten variablen Anteil. Dieser beträgt maximal 45 Prozent des Bruttojahresgrundsalärs (bei der Konzernleiterin maximal 55 Prozent, ab 1. Januar 2018 maximal 50 Prozent). Der variable Anteil auf Stufe Konzern setzt sich zusammen aus Economic Value Added (28 Prozent) sowie der Kundenzufriedenheit Konzern (12 Prozent). Auf Stufe Konzern­bereich wird zwischen qualitativen Messgrössen (20 Prozent) und finanziellen Kennzahlen (20 Prozent) wie dem EBIT unterschieden. Für die PostFinance AG gilt anstelle des EBIT der Return on Equity. Bei vollständiger Erreichung aller Ziele wird der maximale variable Anteil ausgerichtet. Eine Übererfüllung der Ziele führt nicht zu einer höheren Ausschüttung.

Bei der Bemessung des variablen Lohnanteils auf den Stufen Konzern und Bereich kann je nach Grad der Zielerreichung auch ein Malus zum Tragen kommen. Der Malus kann maximal halb so hoch sein wie der grösstmögliche variable Anteil der Entlöhnung.

Über alle drei Leistungsstufen (Konzern, Geschäftsbereiche und individueller Leistungsbeitrag) hinweg wird berechnet, ob der Schwellenwert für einen variablen Anteil erreicht ist. Erst dann wird ein variabler Anteil entrichtet. Unterhalb des Schwellenwerts für den variablen Lohn liegt der Malusbereich. Falls sich ein Malus ergibt, reduziert sich der variable Lohnanteil entsprechend. Ein Drittel des effektiven variablen Lohnanteils wird auf ein speziell dafür vorgesehenes Konto für variable Entlöhnung verbucht. Ab dem dritten Jahr wird von diesem Konto ein Drittel des Saldos ausbezahlt. Die restlichen zwei Drittel des variablen Lohnanteils werden direkt ausbezahlt. Falls der effektive variable Lohnanteil aufgrund der Malusregelung negativ ist, wird dieser Minusbetrag auf das Konto für variable Entlöhnung verbucht und vermindert entsprechend den Saldo dieses Kontos.

Die Konzernleitungsmitglieder erhalten zudem ein Generalabonnement 1. Klasse, ein Geschäfts­fahrzeug, ein Mobiltelefon, einen Tabletcomputer sowie eine monatliche Spesenpauschale. Zusätzlich übernimmt die Post die Prämien der Risikoversicherungen. Bei besonderen persönlichen Leistungsbeiträgen können individuelle Leistungsprämien entrichtet werden.

Weder die Mitglieder der Konzernleitung noch ihnen nahestehende Personen erhielten im vergangenen Geschäftsjahr zusätzliche Honorare, Vergütungen, Sicherheiten, Vorschüsse, Kredite, Darlehen oder Sachleistungen.

Grundsalär und Leistungsanteil der Mitglieder der Konzernleitung sind versichert: bis zum möglichen Höchstbetrag von 338 400 Franken in der Pensionskasse Post (Beitragsprimat); höhere Einkommen in einer Kaderversicherung (Beitragsprimat). Die Arbeitgeberin beteiligt sich überparitätisch an den Beiträgen für die berufliche Vorsorge. Die Arbeitsverträge basieren auf dem Obligationenrecht. Die Kündigungsfrist für Mitglieder der Konzernleitung beträgt seit 1. Juli 2010 sechs Monate. Für die vor diesem Zeitpunkt eingetretenen Mitglieder gilt die ehemalige Frist von zwölf Monaten. Es gibt keine Vereinbarungen über allfällige Abgangsentschädigungen.

Entschädigungen an Verwaltungsrat und Konzernleitung

Die neun Mitglieder des Verwaltungsrats haben 2017 Vergütungen (Honorare und Nebenleistungen) von insgesamt 1 035 270 Franken erhalten. Die Nebenleistungen von gesamthaft 250 270 Franken sind in der Gesamtentschädigung ausgewiesen. Das Honorar des Verwaltungsratspräsidenten betrug 2017 insgesamt 225 000 Franken. Die Nebenleistungen beliefen sich auf 28 470 Franken.

Alle im Berichtsjahr entschädigten Mitglieder der Konzernleitung sowie die Konzernleiterin erhielten 2017 Vergütungen von insgesamt 5 303 013 Franken. Die Nebenleistungen von 321 702 Franken sind in der Gesamtvergütung ausgewiesen. Der 2018 an die Konzernleitungsmitglieder effektiv zahlbare Leistungsanteil, der auf der Zielerreichung 2016 und 2017 beruht sowie den in aufgeschobener Form ausbezahlten Anteil berücksichtigt, beträgt 1 557 561 Franken. Der Leistungsanteil des Leiters PostAuto wird erst nach Abschluss der Untersuchungen zu den Verletzungen des Subventionsrechts in der Sparte des regionalen Personenverkehrs zur definitiven Bemessung und Auszahlung freigegeben.

Das Grundgehalt der Konzernleiterin betrug insgesamt 610 000 Franken. Der zusätzliche berechnete Leistungsanteil beläuft sich auf 310 161 Franken, davon stammen 103 940 Franken aus dem Konto für variable Entlöhnung. Der Leistungsanteil der Konzernleiterin wird erst nach Abschluss der Untersuchungen zu den Verletzungen des Subventionsrechts in der Sparte des regionalen Personenverkehrs zur definitiven Bemessung und Auszahlung freigegeben.

Entschädigungen

2017

CHF

Verwaltungsratspräsident (1)

Honorar

225 000

Nebenleistungen

 Spesen- und Repräsentationspauschalen

22 500

 Generalabonnement 1. Klasse

5 970

Gesamtentschädigung

253 470

Übrige Verwaltungsratsmitglieder (8)

Honorar

560 000

Nebenleistungen

 Spesen- und Repräsentationspauschalen

75 400

 Weitere Nebenleistungen

146 400

Gesamtentschädigung

781 800

Gesamter Verwaltungsrat (9)

Honorar

785 000

Nebenleistungen

250 270

Gesamtentschädigung

1 035 270

Konzernleiterin

Fixer Grundlohn

610 000

Leistungsanteil (zahlbar 2018) 1

 Variabler Lohnanteil

206 221

 Auszahlung aus Konto für variable Entlöhnung

103 940

Nebenleistungen

 Spesen- und Repräsentationspauschalen

30 000

 Weitere Nebenleistungen 2

20 264

 Weitere Zahlungen 3

Gesamtvergütung

970 425

Übrige Konzernleitungsmitglieder (8) 4

Fixer Grundlohn

2 813 750

Leistungsanteil (zahlbar 2018) 5

 Variabler Lohnanteil

830 002

 Auszahlung aus Konto für variable Entlöhnung

417 398

Nebenleistungen

 Spesen- und Repräsentationspauschalen

132 800

 Weitere Nebenleistungen 2

138 638

 Weitere Zahlungen 3

Gesamtvergütung

4 332 588

Gesamte Konzernleitung (9) 6

Grundlohn und Leistungsanteil

4 981 311

Nebenleistungen

321 702

Gesamtvergütung

5 303 013

1 Der gesamte Leistungsanteil der Konzernleiterin (zahlbar 2018), bestehend aus variablem Lohnanteil und Auszahlung aus dem Konto für variable Entlöhnung wird erst nach Abschluss der Untersuchungen zu den Verletzungen des Subventionsrechts in der Sparte des regionalen Personenverkehrs zur definitiven Bemessung und Auszahlung freigegeben.

2 Weitere Nebenleistungen umfassen: Generalabonnement 1. Klasse, Geschäftsfahrzeug, Mobiltelefon, Tabletcomputer sowie Prämien der Risikoversicherungen.

3 Es gibt keine Vereinbarungen über allfällige Abgangsentschädigungen.

4 Sieben aktive und ein im Jahr 2017 ausgeschiedenes Mitglied

5 Der gesamte Leistungsanteil des Leiters PostAuto (zahlbar 2018), bestehend aus variablem Lohnanteil und Auszahlung aus dem Konto für variable Entlöhnung wird erst nach Abschluss der Untersuchungen zu den Verletzungen des Subventionsrechts in der Sparte des regionalen Personenverkehrs zur definitiven Bemessung und Auszahlung freigegeben.

6 Inklusive des im Jahr 2017 ausgeschiedenen Mitglieds. Aufgrund dieser personellen Veränderung ist die Gesamtvergütung nicht direkt mit dem Vorjahr vergleichbar.